0621 1 222 666
welcome@kunschke.com
Facebook
Google+
Xing
RSS
Steuerberatung Daniela KunschkeSteuerberatung Daniela Kunschke
  • Startseite
  • Vorstellung
    • Stellenangebote
  • Private Steuern
  • Für Unternehmen
    • Personal
    • Rechnungswesen und Controlling
    • Jahresabschluss und Steuern
  • Beratung
  • Infothek
  • Blog
  • Kontakt

Steuerliche Hilfen für Sie und Ihr Unternehmen in Corona-Zeiten

16. April 2020Daniela KunschkeAllgemein, Einkommensteuer, Finanzbuchführung, Gewerbesteuer, Jahresabschluss, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Unternehmensberatung, Verfahrensrecht2 Kommentare

Ein kleiner Kompass, um Sie sicher durch die schwierigen Zeiten zu bringen.

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

voraussichtlich werden viele Betriebe durch die Corona-Pandemie in diesem Jahr weitaus weniger Einkünfte zu verzeichnen haben. Die Regierung hat schnell reagiert und ein umfassendes Paket mit steuerlichen Liquiditätshilfen geschnürt – mit dem Ziel, die hieraus resultierenden Folgen möglichst abzumildern. Dieser Blogbeitrag soll Ihnen ein kleiner Kompass sein und Sie dabei unterstützen, Ihr Unternehmen möglichst sicher durch die schwierigen Zeiten zu bringen.

Wenn auch Sie von finanziellen Einbußen betroffen sind, können Sie beispielsweise eine Senkung Ihrer Steuervorauszahlungen beantragen. Auch ist es möglich, Ihre Steuerschuld zinslos zu stunden, Sie begleichen Ihre Abgaben dann einfach zu einem späteren Zeitpunkt. In Einzelfällen kann sogar geprüft werden, ob eine Steuerschuld eventuell ganz erlassen werden kann – auch eine Verschiebung der Zwangsvollstreckung bei einer offenen Steuerschuld ist nun einfacher möglich.

Wichtige Hilfen im Detail

Steuerliche Liquiditätshilfen

Um Ihre Zahlungsfähigkeit weitgehend zu erhalten, hält das neue Maßnahmenpaket eine ganze Reihe an Hilfen für Sie und Ihr Unternehmen bereit:

  • Senkung Ihrer steuerlichen Vorauszahlungen
  • Stundung Ihrer Steuern
  • Verschiebung von Zwangsvollstreckungen bei Steuerschulden

Zwar sieht das Maßnahmenpaket nicht vor, dass Steuern gänzlich erlassen werden können, jedoch kann geprüft werden, ob dies in einzelnen Härtefällen und auf Antrag möglich ist.

Senkung der Steuervorauszahlungen

Sind Sie selbständig, bzw. haben Sie ein Unternehmen, müssen Sie in der Regel Ihre Steuern im Voraus bezahlen. Auch wenn die Steuerbeiträge erst zum Jahresende anfallen, so sind sie doch bereits unterjährig und im Quartal als Abschlagszahlung zu leisten. Die Termine hierfür sind jeweils der

  • 15. März
  • 15. Juni
  • 15. September
  • 15. Dezember

Müssen Sie mit finanziellen Einbußen rechnen, so ist es in jedem Fall sinnvoll zu prüfen, ob Sie in nächster Zeit einen Antrag auf Minderung der Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer und/oder Gewerbesteuer stellen sollten.

Wie verhält es sich mit der Einkommensteuer?

Im Zuge der Einkommensteuer werden Ihre privaten Vermögensverhältnisse besteuert. Hier richtet sich die Höhe der Vorauszahlungen nach Ihrer zu erwartenden Jahressteuer sowie Ihren Einkünften. Sinkt im Rahmen der Corona-Krise der Gewinn Ihres Unternehmens (oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit), können Ihre Vorauszahlungen entsprechend angepasst werden. Kontaktieren Sie Ihr Finanzamt – in einem formlosen Antrag können Sie darlegen, wieso und in welcher Höhe Ihr Gewinn niedriger ausfallen wird.

Formlose Anträge

Sämtliche Anträge können Sie formlos stellen; im Rahmen der Corona-Krise ist die Bewilligung in der Regel auch ohne Unterlagen möglich – doch in jedem Fall erweist es sich als Vorteil, sämtliche Unterlagen bereitzuhalten, mit denen Sie Ihren Antrag belegen können, etwa die Ankündigungen von Lieferengpässen Ihrer Zulieferer, die Stornierungen von Aufträgen, Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Kunden, Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung, etc.

Wichtiger Tipp: Bilden Sie zur Begründung Ihres Antrags am besten Sammelposten, die Ihr Finanzamt schneller erfassen kann. Sie können auch Vergleiche zu Vormonaten erstellen und bereithalten. Stellen Sie einer Auflistung Ihrer entgangenen Einnahmen auch Ihre laufenden Festkosten gegenüber – Miete, Kosten für Energie und Versicherungen, Löhne, etc.

Sie leisten Körperschaftsteuer?

Auch diese Abgaben können auf Antrag gesenkt werden. Da die Körperschaftsteuer im Grunde eine Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften ist, gelten ganz ähnliche Regeln. Auch in diesem Fall kontaktieren Sie Ihr Finanzamt und stellen einen formlosen Antrag – unter den gleichen Voraussetzungen und Gegebenheiten wie bei der Einkommenssteuer.

Sie unterliegen der Gewerbesteuer?

Wenn Sie die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer senken möchten, gilt auch hier: Formloser Antrag beim Finanzamt auf Anpassung des Gewerbesteuermessbetrages.

Sie leisten Umsatzsteuer?

Für die Umsatzsteuer errechnen Sie eigenständig die Höhe der Vorauszahlung in Form der Umsatzsteuer-Voranmeldung und leisten dabei gleichzeitig die Zahlung an Ihr Finanzamt. Hierbei haben Sie zwei Optionen, wie Sie Ihre Umsatzsteuer voranmelden:

  • Soll-Versteuerung – Sie melden sämtliche Umsätze an, für die Sie bereits Rechnungen erstellt haben – ungeachtet, ob Ihre Kunden diese bereits bezahlt haben. (Wichtig: Diese Option kann bei Ihnen zu Liquiditätsschwierigkeiten führen!)
  • Ist-Versteuerung – Sie melden ausschließlich Umsätze für jene Rechnungen an, die Ihre Kunden bereits bezahlt haben.

Die Ist-Versteuerung ist für Unternehmer günstiger, gilt jedoch nur für

  • Freiberufler
  • nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen (also Einzelunternehmer und GbR mit einem Umsatz unter € 600.000 und einem Gewinn unter € 60.000 pro Jahr)
  • buchführungspflichtige Unternehmen (GmbH, OHG, KG, AG, UG), deren Umsatz im letzten Jahr unter € 600.000 lag

Wichtiger Hinweis für die Soll-Versteuerung: Begleicht ein Kunde seine Rechnung nicht (etwa, weil er aufgrund der Krise selbst in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist), so können Sie in der nächsten Voranmeldung die zu viel gezahlte Umsatzsteuer verrechnen. Erforderlich hierfür ist, dass Ihr Kunde Ihnen schriftlich darlegt, aus welchem Grund er die Rechnung nicht (oder nur teilweise) begleichen kann. Befinden Sie sich in der Situation, dass ein Kunde nicht bezahlt, so kontaktieren Sie ihn und fordern Sie eine entsprechende Erklärung an.

Wechsel von „Soll“ nach „Ist“

Nutzen Sie derzeit die Option der Soll-Versteuerung, so lohnt es sich zu überprüfen, ob Sie unter Umständen zu den Unternehmen gehören, die aufgrund von niedrigen Umsätzen im Vorjahr die Ist-Versteuerung anwenden können!

Möchten Sie zur Ist-Versteuerung wechseln, ist dies per Antrag bei Ihrem Finanzamt möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Auch dieser Antrag kann formlos gestellt werden und muss folgende Daten beinhalten:

  • Steuernummer des Unternehmens
  • Hinweis auf den letzten Jahresumsatz
  • Zeitpunkt Gültigkeitsbeginn der Ist-Versteuerung

Tipp: Haben Sie bereits Sondervorauszahlungen geleistet, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Stundung der Steuerschulden

Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern, wird auch eine Gewährung von Steuer-Stundungen (Zahlungsaufschub) erleichtert, was bedeutet, dass Sie Ihre Steuerschuld zu einem späteren Zeitpunkt tilgen können als in Ihrem Steuerbescheid datiert steht. Eine Stundung ist generell für sämtliche Arten von Steuern (nebst Zinsen) möglich.

Möchten Sie von der Möglichkeit einer Stundung Gebrauch machen, können Sie dies bei Ihrem Finanzamt glaubhaft begründet beantragen. Ihr Finanzamt kann Ihnen den Zahlungsaufschub gewähren, wenn für Sie die Zahlung der Steuer zum Fälligkeitszeitpunkt eine erhebliche Härte darstellt – und wenn durch die aufgeschobene Zahlung kein Risiko besteht, dass Sie die Steuern später überhaupt nicht mehr zahlen können.

Großzügigere Handhabung

Wenn sich Ihr Unternehmen aufgrund der Pandemie in einer Schieflage befindet, so sollten Sie in jedem Fall über einen Stundungsantrag nachdenken. Ein Zahlungsaufschub im Zusammenhang mit Corona wird derzeit großzügiger gehandhabt, auch die Gewerbesteuer kann unkompliziert gestundet werden.

2 wichtige Tipps: Können Sie einer fälligen Steuerzahlung eine fällige Steuererstattung gegenrechnen, muss das Finanzamt Ihrem Ersuchen nachkommen!

Und: Ihr Antrag auf Stundung wird größere Erfolgsaussichten haben, wenn Sie bereits im gleichen Zug einen „Plan B“ beilegen können, nämlich Ihren Tilgungsplan, in welchem Sie Ratenzahlung anbieten – mit jeweiligem Zeitpunkt sowie der Höhe Ihrer Zahlungsleistung.

Liebe Blogleser*innen, ich hoffe, diese Tipps helfen Ihnen ein bisschen weiter. Ich wünsche Ihnen einen schnellen und sicheren Weg aus der Krise (falls Sie betroffen sind) – sowie das Allerwichtigste in diesen Tagen: Bitte bleiben Sie gesund!

Ihre Daniela Kunschke

Tags: Finanzamt, Hilfen, Steuererleichterung, Steuervorauszahlungen, Stundung

2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

Joachim Hussing
6. Juli 2020 19:26

Meine Eltern besitzen eine kleine Firma, und seit der Corona-Virus ausgebrochen ist, haben sie damit zu kämpfen. Vielen Dank für die Informationen über Steuerbeihilfen für Unternehmen im Moment. Ich denke, meine Eltern könnten diese Art von Hilfe bei den Steuern für ihr Unternehmen gebrauchen.

Antworten
Peter Buschman
12. Januar 2021 8:44

Mein Freund hat einen kleinen Einzelhandel und es ist nicht leicht für ihn. Es ist gut zu wissen, das man die Vorauszahlung der Gewerbesteuer mit einem formlosen Antrag senken kann. Ich werd ihm raten sich mit einem Steuerberater zu treffen, um noch andere Optionen durchzugehen. 

Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Daniela Kunschke

Daniela Kunschke
Steuerberaterin

„Bei meinem Mandanten will ich die gleiche Leidenschaft für sein Zahlenwerk entfachen, wie ich Sie habe. Nur wenn er irgendwann die Zusammenhänge sieht, wird er erfolgreich in die Zukunft schippern - und das ist das, was mich glücklich macht.“

Blog-Kategorien

  • Allgemein
  • Einkommensteuer
  • Finanzbuchführung
  • Gewerbesteuer
  • Jahresabschluss
  • Körperschaftsteuer
  • Lohn & Personal
  • Umsatzsteuer
  • Unternehmensberatung
  • Verfahrensrecht

Aktuelle Beiträge

  • Stabilisierungshilfe für Unternehmen während der Pandemie
  • Steuerliche Hilfen für Sie und Ihr Unternehmen in Corona-Zeiten
  • Kurzarbeit – was tun?

Sitemap

  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Für Unternehmen
  • Private Steuern
  • Vorstellung

Aktuelles aus dem Blog

  • Stabilisierungshilfe für Unternehmen während der Pandemie
  • Steuerliche Hilfen für Sie und Ihr Unternehmen in Corona-Zeiten
  • Kurzarbeit – was tun?
  • Minijob – was Sie als Arbeitgeber dringend beachten müssen
  • Wie du als Unternehmer richtig verschenkst

Kontakt

Steuerberatung Daniela Kunschke
Diplom Betriebswirtin
Daniela Kunschke
Richard-Wagner Str. 2
68165 Mannheim

Telefonzeiten
Montag bis Freitag: 15: 00 – 18:00 Uhr
sowie sowie nach Vereinbarung.

0621 1 222 666
0621 1 220 772
welcome@kunschke.com
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
© www.kunschke.com 2015
Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Der EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Der EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter Eigentümer dieser Website, Impressum
Zweck Speichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy?hl=de
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Monate

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland
Zweck Wird verwendet, um Facebook-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://www.facebook.com/privacy/explanation
Host(s) .facebook.com
Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird zum Entsperren von Google Maps-Inhalten verwendet.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) .google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate
Akzeptieren
Name
Anbieter Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland
Zweck Wird verwendet, um Instagram-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://www.instagram.com/legal/privacy/
Host(s) .instagram.com
Cookie Name pigeon_state
Cookie Laufzeit Sitzung
Akzeptieren
Name
Anbieter Openstreetmap Foundation, St John’s Innovation Centre, Cowley Road, Cambridge CB4 0WS, United Kingdom
Zweck Wird verwendet, um OpenStreetMap-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Privacy_Policy
Host(s) .openstreetmap.org
Cookie Name _osm_location, _osm_session, _osm_totp_token, _osm_welcome, _pk_id., _pk_ref., _pk_ses., qos_token
Cookie Laufzeit 1-10 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2, D02 AX07, Ireland
Zweck Wird verwendet, um Twitter-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://twitter.com/privacy
Host(s) .twimg.com, .twitter.com
Cookie Name __widgetsettings, local_storage_support_test
Cookie Laufzeit Unbegrenzt
Akzeptieren
Name
Anbieter Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA
Zweck Wird verwendet, um Vimeo-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://vimeo.com/privacy
Host(s) player.vimeo.com
Cookie Name vuid
Cookie Laufzeit 2 Jahre
Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird verwendet, um YouTube-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum